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Verordnung und Kontakt

Ergotherapie ist eine medizinisch-therapeutische Massnahme und muss ärztlich verordnet werden.
Die Kosten werden von der Krankenkasse, der IV oder der Unfallversicherung übernommen. Bei der Krankenkasse erfolgt die Abrechnung über die Grundversicherung. Nach Abzug der Franchise sind jedoch 10 % Selbstbehalt von den Klientinnen und Klienten selbst zu tragen.

Die Krankenkasse kann nach 36 Therapieeinheiten – oder auch zwischendurch – einen Bericht verlangen sowie eine ärztliche Stellungnahme, um die weitere Leistungspflicht zu prüfen. Daher ist es wichtig, eine behandelnde Fachperson zu haben, idealerweise eine Psychiaterin/einen Psychiater oder eine Kinderärztin/einen Kinderarzt, welche die Behandlung begleiten und sicherstellen.

Bei erwachsenen Klientinnen und Klienten ist eine parallele psychotherapeutische Behandlung durch eine Psychotherapeutin/einen Psychotherapeuten oder eine Psychiaterin/einen Psychiater wünschenswert, um eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Albisser-Ergo.Life

Jan Albisser

Antonigasse 7

5620 Bremgarten

jan.albisser@evs-hin.ch

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