Verordnung
Link für den Download einer Verordnung für die Ergotherapie:
download.php (ergotherapie.ch)
Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllte Verordnung auf die HIN gesichterte Email Adresse. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Indikation
Für eine ergotherapeutische Behandlung ist eine Indikation und eine psychiatrische Diagnose notwendig. Die ambulante ergotherapeutische Behandlung setzt eine Psychotherapie bei einem/einer Arzt/Ärztin oder Psychologe/Psychologin voraus. Ein regelmässiger Austausch mit dem Behandler, in Absprache mit den Klienten/Klientin, ist von meiner Seite gewünscht.
Fortsetzung der Therapie nach 36 Sitzungen
Sollte die ergotherapeutische Behandlung nach 36 Sitzungen weitergeführt werden, kann die Krankenkasse die Leistungspflicht prüfen. Der/die behandelnde Arzt/Ärztin wird aufgefordert die Therapie zu begründen und einen Vorschlag über die Dauer der Therapie zu unterbreiten. Regelmässigen Austausch, sowie die ergotherapeutische Berichterstattung nach ICF, kann Ihnen dabei eine Hilfestellung sein.